Einbürgerung: Sprachnachweis und Einbürgerungstest

Für die deutsche Einbürgerung brauchen Sie zwei getrennte Nachweise: Deutschkenntnisse auf Niveau B1 und den bestandenen Einbürgerungstest. Das eine ersetzt das andere nicht, und Sie können sie in beliebiger Reihenfolge ablegen. Die meisten Vorbereitungsangebote decken nur eine der beiden Hälften ab.

Welchen Sprachnachweis brauche ich?

Ein Zertifikat auf Niveau B1. Anerkannt sind unter anderem der DTZ mit Gesamtergebnis B1, telc Deutsch B1 und das Goethe-Zertifikat B1. Welche Prüfung für Sie infrage kommt, hängt vor allem davon ab, ob Sie einen Integrationskurs besuchen — der DTZ setzt eine Teilnahmeberechtigung voraus, die beiden anderen nicht. Vergleich der drei Prüfungen.

Was ist der Einbürgerungstest?

Ein Test zu Rechts- und Gesellschaftsordnung und den Lebensverhältnissen in Deutschland — kein Sprachtest. Er besteht aus 33 Fragen, die Sie in 60 Minuten beantworten: 30 allgemeine Fragen und 3 Fragen zu Ihrem Bundesland. Bestanden haben Sie ab 17 richtigen Antworten.

Wie viele Fragen gibt es insgesamt?

Der offizielle Gesamtkatalog umfasst 310 Fragen: 300 bundeseinheitliche Fragen und 10 landesbezogene Fragen je Bundesland. Ihre 33 Prüfungsfragen werden daraus gezogen, weshalb sich der gesamte Katalog durchüben lässt. Auf ExamDeutsch sind alle 310 Fragen mit den landesbezogenen Katalogen für alle 16 Bundesländer dauerhaft kostenlos verfügbar.

Wer muss den Einbürgerungstest nicht machen?

Wer einen deutschen Schulabschluss erworben hat, ist befreit. Ebenso, wer die Anforderungen wegen Krankheit, Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen kann. Kinder unter 16 Jahren legen den Test nicht ab. Ob eine Ausnahme in Ihrem Fall greift, entscheidet Ihre zuständige Einbürgerungsbehörde.

In welcher Reihenfolge sollte ich vorgehen?

Beide Prüfungen sind voneinander unabhängig, es gibt also keine vorgeschriebene Reihenfolge. Praktisch lohnt es sich, die Termine zusammen zu planen statt nacheinander: Sprachprüfungen haben oft mehrere Wochen Vorlauf, und ein Zertifikat, das lange vor dem Antrag ausgestellt wurde, kann bei manchen Behörden Rückfragen auslösen. Prüfen Sie die Anforderungen immer bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde — sie unterscheiden sich je nach Bundesland.

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